Meldepflicht im Zuge der RED II bis 30. November 2022 bleibt bestehen
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat am 10. Oktober 2022 das „Nabisy - Handbuch für Hersteller / letzte Schnittstellen“ herausgegeben. Das Handbuch ist ein Leitfaden, mit dessen Hilfe Betreiber die Nachhaltigkeitsnachweise für den von ihnen produzierten Strom in der Nabisy-Datenbank erzeugen können. Diese Nachhaltigkeitsnachweise benötigen die Netzbetreiber, um die EEG-Vergütung auszahlen zu können. Für letzte Schnittstellen sind sie der letzte Schritt in der Erstzertifizierung nach der RED II....
Herausgeber Bernhard Schwager gibt Orientierung für Unternehmen und Organisationen
Nachhaltigkeit hat sich mittlerweile zum Megatrend entwickelt - und Einzug in die Breite der deutschen Wirtschaft gehalten. Allerdings gibt es bisher in den wenigsten Unternehmen das nötige Know-How, um das eigene Unternehmen auf der Landkarte der Berichtspflichten und Normen für Nachhaltigkeit, Corporate Social Responsibility (CSR) und Umweltschutz richtig einzuordnen - und in einem zweiten Schritt, Nachhaltigkeit im Unternehmensalltag zu verankern. ...
Der Umbau der Nabisy-Datenbank ist abgeschlossen. Produzenten von Strom aus gasförmiger oder fester Biomasse können ihre Strommengen nun in der Datenbank melden und die nach der BioSt-NachV/RED II benötigten Nachhaltigkeitsnachweise erzeugen. Die Meldepflicht über Nabisy gilt allerdings nur für letzte Schnittstellen (im SURE-System die scopes 5101, 5201 oder 5301) und Lieferanten der letzten Schnittstelle (scope 6001). ...
Zum 1. September 2022 hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die OmniCert rechtskräftig als Zertifizierungsstelle nach der Biostrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) sowie der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) anerkannt. ...
Nachhaltige Strommengen im Sinne der RED II müssen bis November gemeldet werden
Die Nabisy-Datenbank der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) wird voraussichtlich am 1. August 2022 freigeschaltet. Wie von der RED II bzw. BioSt-NachV gefordert, können Anlagenbetreiber dann die Nachhaltigkeitsnachweise für den von ihnen produzierten Strom über diese Datenbank erzeugen. Für Anlagen, die unter die RED II fallen, sind die Nachhaltigkeitsnachweise eine Voraussetzung, um die EEG-Vergütung von den Netzbetreibern ausgezahlt zu bekommen. ...
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat mit einem Schreiben vom 29. Juli 2022 über den aktuellen Stand der Umsetzung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) informiert.
Als letzten Schritt in der Zertifizierung nach RED II bzw. der BioSt-NachV müssen Erzeuger von Strom aus Biogas ihre erzeugten Strommengen und eingesetzten Mengen an Biomasse über die Nabisy-Datenbank der BLE melden, um einen Nachhaltigkeitsnachweis für den von ihnen erzeugten Strom zu erhalten. Der Nachweis ist relevant, damit die Netzbetreiber die EEG-Umlage auszahlen können. Allerdings verzögert sich die Bereitstellung der Datenbank vonseiten der BLE bis auf Weiteres. ...