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Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung tritt voraussichtlich zum 1. Januar 2022 in Kraft

06.09.2021

EU-Kommission prüft deutsche Verordnung zur Umsetzung für die RED II

 

Mit der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) wird eine für zahlreiche Biogasanlagenbetreiber relevante Regelung in Kraft treten, sofern diese weiterhin eine Vergütung nach dem EEG erhalten wollen. Die BioSt-NachV verpflichtet unter anderem Anlagenbetreiber von Biogasanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung (FWL) größer 2 Megawatt, bestimmte Nachhaltigkeitskriterien für die von ihnen eingesetzte Biomasse einzuhalten. ...

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OmniCert zertifiziert Nachhaltigkeit von Biomasse

02.06.2021
OmniCert ist als Zertifizierungsstelle für die Nachhaltigkeit von Biomasse Logo der SURE - Sustainable Resources Verification Scheme GmbHnach "RED II" zugelassen. 

 

Die OmniCert Umweltgutachter GmbH darf ab sofort die Nachhaltigkeitskriterien von Biomasse entlang der gesamten Wertschöpfungskette zertifizieren. Als eine der ersten Umweltgutachter-Organisationen haben die OmniCert-Auditoren die Zulassung zur Biomassezertifizierung nach RED II vom europäischen Systemgeber SUSTAINABLE RESOURCES Verification Scheme GmbH (SURE) erhalten....

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