Anlagenbetreiber müssen spätestens im Januar 2022 den vollständigen Antrag für die Fristverlängerung bei der BLE beantragt und ihren Netzbetreiber darüber informiert haben. Andernfalls gilt die Nachweispflicht über den Einsatz nachhaltiger Biomasse/die BioSt-NachV ab 1. Januar 2022 für sie vollumfänglich. ...
Die Blümel GmbH aus Teugn strebt die vorläufige Zertifizierung nach RED II an - Wir geben Handlungsempfehlungen aus der Praxis
Biogasanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung (FWL) größer 2 Megawatt müssen sich spätestens ab 2022 nach der Renewable Energy Directive II (RED II) zertifizieren lassen. Das Zertifikat ist dann notwendiger Bestandteil für die Vergütung nach dem EEG. Bei ihrem ersten Präaudit für eine Zertifizierung nach RED II trafen unsere Gutachter Harald Heinl und Arnold Multerer auf einen sehr gut vorbereiteten Anlagenbetreiber. Ähnlich den bekannten Vor-Ort-Terminen nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) prüften die Gutachter einige wesentliche Dokumente sowie relevante Sachverhalte auf der Anlage. Hierzu gehörten das Massenbilanzsystem, die Lieferkette der verarbeiteten Biomasse inklusive Lieferlisten und -mengen, Lagerplätze sowie Aufbereitungswege. Zudem nahmen die Zertifizierer stichprobenartig Einsicht in die Herkunftsnachweise der verarbeiteten Biomasse. ...
EU-Kommission prüft deutsche Verordnung zur Umsetzung für die RED II
Mit der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) wird eine für zahlreiche Biogasanlagenbetreiber relevante Regelung in Kraft treten, sofern diese weiterhin eine Vergütung nach dem EEG erhalten wollen. Die BioSt-NachV verpflichtet unter anderem Anlagenbetreiber von Biogasanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung (FWL) größer 2 Megawatt, bestimmte Nachhaltigkeitskriterien für die von ihnen eingesetzte Biomasse einzuhalten. ...
Jetzt Nachhaltigkeit von Biogas zertifizieren lassen
Der Bundestag hat die europäische Richtlinie RED II – Renewable Energy Directive II – mit der Sitzung vom 24. Juni 2021 nicht wie erwartet in nationales Recht umgesetzt. Ab wann eine Zertifizierung für Biogasanlagen ab 2 MW FWL (ca. 800 kW P_el.) und Biomasseheizkraftwerke ab 20 MW FWL Pflicht wird, bleibt damit offen. ...
Handlungsbedarf während der Übergangsfrist ab 01.07.2021 für die RED II-Zertifizierung
Bereits im Dezember 2018 ist die „Renewable Energy Directive II“ (RED II) auf europäischer Ebene in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten der europäischen Union sind verpflichtet diese Richtlinie bis spätestens 30. Juni 2021 in jeweils nationales Recht umzusetzen. Das Verfahren zur Umsetzung dieser europäischen Richtlinie in nationales Recht ist derzeit im Gange und der Gesetzentwurf soll am 15. April 2021 im Bundestag behandelt werden.
Hauptziel auf EU-Ebene ist der Ausbau an Erneuerbaren Energien....
Die Novelle des EEG 2021 passierte heute am 17. Dezember 2020 die 2. und 3. Lesung im Bundestag und die Änderungen im Erneuerbare Energien Gesetz werden zum 01.01.2021 in Kraft treten. Aus Sicht unserer Umweltgutachter, sind u.a. die folgenden wesentlichen Punkte für Betreiber von Biogasanlagen und Biomethananlagen relevant:...