Renewable Energy Directive - RED II

Renewable Energy Directive - RED II

So erhalten Betreiber von Biogasanlagen ein RED II-Zertifikat für ihre Biogasanlage.

Die EU-Richtlinie RED II wurde in Deutschland mit der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverodnung (BioSt-NachV) zum 24. November 2021 umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2022 ist die Zertifizierung nach der BioSt-NachV für Biogasanlagen ab 2 Megawatt Feuerungswärmeleistung (ca. Pinst 800 kWel) und Biomasseheizkraftwerke ab 20 Megawatt Feuerungswärmeleistung verpflichtend. Das Zertifikat ist eine Voraussetzung für die Vergütung nach dem jeweiligen EEG. Für den Vollzug der BioSt-NachV ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig.

Für Österreich gilt die Zertifizierungspflicht nach RED II bzw. der Biomasseenergie-Nachhaltigkeitsverordnung (BMEN-VO) seit dem 1. Januar 2023, wobei bis zum 29. Dezember 2023 eine Übergangsregelung gilt.

Damit Anlagen aus Österreich die oben genannte Übergangsfrist wahrnehmen können, müssen sie:

  • einen Vertrag mit einem der angetretenen Zertifizierungssysteme abschließen (für Kunden der OmniCert Umweltgutachter GmbH ist das die SURE GmbH),
  • eine von diesem System anerkannte Zertifizierungsstelle mit der Zertifizierung nach REDII beauftragen (z. B. die OmniCert) und
  • die Eigenerklärung für das Jahr 2023 ausfüllen und mit den oben genannten Dokumenten beim Umweltbundesamt einreichen.

Für die Zertifizierung wurden verschiedene freiwillige Zertifizierungssystem von der EU Kommission anerkannt. Wir, die OmniCert, zertifizieren unsere Kunden innerhalb des Systems der SURE GmbH.

FAQ - Antworten auf häufige Fragen

Was ist die Nabisy-Datenbank und muss ich mich registrieren?

Letzte Schnittstellen, also Anlagen mit den SURE-Geltungsbereichen 5101, 5201 und 5301, müssen sich ab Erhalt ihres ersten Nachhaltigkeitszertifikats bei der Nabisy-Datenbank der BLE registrieren. 

In der Nabisy-Datenbank müssen sie dann quartalsweise ihre erzeugten nachhaltigen Strommengen der BLE melden. In der Datenbank werden für die gemeldeten Strommengen Nachhaltigkeitsnachweise erzeugt, die von den jeweiligen Netzbetreiber abgerufen werden können. Diese Nachhaltigkeitsnachweise sind ein Baustein für das Auszahlen der EEG-Vergütung.

Anwendungshinweise gibt unser Blog oder das Nabisy-Handbuch der BLE.

Hinweis zur Registrierung: Schnittstellen, die über das SURE-System zertifiziert sind (also alle Kunden der OmniCert) müssen ihren Zugang zur Nabisy-Datenbank über das SURE-System beantragen. Nach dem Log-In bei SURE finden sie Im Menü links eine Schaltfläche für die Registrierung in Nabisy.

Wie kann ich Nachhaltigkeitsnachweise in Nabisy erstellen?

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft hat für verschiedene Anwender ein "Nabisy-Handbuch" auf ihrer Website veröffentlicht. Für den Bereich Strom aus Biomasse ist das Handbuch "für letzte Schnittstellen" relevant.

Das Nabisy FAQ beantwortet zudem Fragen zu Problemen bei der Anmeldung oder falsch ausgestellten Nachhaltigkeitsnachweisen. Die BLE aktualisiert das Dokument bei Bedarf. Die aktuelle Version ist über die Nabisy-Datenbank oder die Website der BLE abrufbar.

Zu wichtigen Änderungen und Fristen veröffentlicht die BLE zudem Informationsschreiben auf ihrer Website. Des Weiteren informiert sie via Newsletter über z.B. Schulungen zur Nabisy-Datenbank. Um in diesen "Nabisy-Verteiler aufgenommen zu werden, genügt eine E-Mail an .

Wie melde ich Mengen in Nabisy nach?

Die Meldung der erzeugten nachhaltigen Strommengen in Nabisy muss jeweils zum Quartalsende plus 30 Tage erfolgen. Für das Quartal 2 heißt das: 30. Juni + 30 Tage = 30 Juli (NICHT 31. Juli!). Nach dieser Frist können Mengen nur noch über einen förmlichen Antrag bei der BLE nachgemeldet werden, die sogenannte„Einverständniserklärung zur nachträglichen Einspielung von Nachhaltigkeitsnachweisen“.

Diese Einverständniserklärung besteht aus zwei Teilen. Die ersten zwei Seiten muss der Betreiber der Schnittstelle an sein Zertifizierungssystem schicken. Für Kunden der OmniCert ist das das SURE-System. Die Seiten drei und vier muss er an die Zertifizierungsstelle schicken. Für Kunden der OmniCert ist das die OmniCert selbst. Inhaltlich unterscheiden sich beide Teile nicht voneinander, lediglich der Adressat ist ein anderer. 

Sobald der Schnittstellenbetreiber beide Teile von Zertifizierungssystem und -stelle zurückbekommen hat, kann er diese an die BLE (nabisy@ble.de) weiterleiten.

Die BLE schickt dem Betreiber dann eine csv.-Datei, die er mit den Daten der nachzumeldenden Nabisy-Nachweise befüllt. Die ausgefüllte Datei schickt er an die BLE zurück, die daraufhin die Nachweise für den Kunden in Nabisy erstellt.

 

Warum muss ich bei SURE und BLE eine Mengenmeldung machen?

In der Nabisy-Datenbank müssen alle letzten Schnittstellen ihre erzeugten nachhaltigen Strommengen der BLE melden. In der Datenbank werden für die gemeldeten Strommengen Nachhaltigkeitsnachweise erzeugt, die an den jeweiligen Netzbetreiber weitergeleitet werden müssen. Diese Nachhaltigkeitsnachweise sind ein Baustein für das Auszahlen der EEG-Vergütung. 

 

In der SURE-Datenbank müssen alle Schnittstellen die von ihnen eingesetzten Mengen an nachhaltiger Biomasse oder Biomethan melden. Dies ist zum einen eine Anforderung der EU an die Systemgeber. Zum anderen berechnet die SURE über die gemeldeten Mengen den variablen Teil der Gebühren für die Systemteilnehmenden.

Zur Mengenmeldung in der SURE-Datenbank verschickt die SURE eine Schritt-für-Schritt-Anleitung an alle Schnittstellen.

Was bedeutet der Begriff "RED II"?

Renewable Energy Directive II - Die europäische "Erneuerbare-Energien-Richtlinie". Sie ist in jedem EU-Mitgliedstaat in nationales Recht umzusetzen. Die RED II hat zum Ziel den Anteil an Erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030 auf 32 % innerhalb der EU zu erhöhen.

Bin ich mit meiner Biogasanlage nachweispflichtig? 

Ihre Biogasanlage ist dann nachweispflichtig, wenn diese eine installierte Feuerungswärmeleistung von 2 MW (entspricht ca. 800 kW installierter elektrischer Leistung) oder mehr hat. Geregelt ist dies In der RED II Artikel 29 Absatz 1c Satz 3.

Was passiert, wenn ich für meine Anlage keine Nachhaltigkeitsnachweise erbringe?

Gemäß § 3 i.V.m. § 10 der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung hängt die EEG-Vergütung für Strom aus Biomasse vom erbrachten Nachhaltigkeitsnachweis ab - sie wird also nur für die Strommengen aus zertifizierter, nachhaltiger Biomasse ausgezahlt. Die aktuell gültige Fassung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung können Sie unter diesem Link einsehen.

Was ist die "SURE GmbH" und warum muss ich meine Anlage in deren System registrieren? 

Die "SURE GmbH" ist ein so genannter Systemgeber. Sie hat ein Zertifizierungssystem erstellt mit dem die Vorgaben der RED II umgesetzt werden und ist dazu von der EU-Kommission - neben weiteren Systemgebern - in Deutschland zugelassen. Die OmniCert Umweltgutachter GmbH ist von der SURE GmbH anerkannt und von der BLE als Zertifizierungsstelle zugelassen, um die einzelnen Biogasanlagen, aber auch Biomassehändler zu zertifizieren.

Anlagenbetreiber müssen sich im Rahmen des Zertifizierungsprozesses bei der SURE GmbH registrieren und dort die eingesetzten Biomassemengen melden.

Was ist die "BLE"?

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist eine Umsetzungsbehörde des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Sie überwacht in Deutschland, dass die RED II bzw. BioSt-NachV ordnungsgemäß angewendet wird.

Sobald eine Stromerzeugungsanlage/Biogasanlage ihr gültiges RED II-Zertifikat bekommen hat, muss sie die erzeugten Strommengen quartalsweise in der staatlichen Web-Anwendung "Nachhaltige - Biomasse - Systeme" (Nabisy) melden. In dieser Datenbank werden für die nachhaltigen Strommengen Nachweise erzeugt, die der jeweilige Netzbetreiber abrufen kann. Diese Nachhaltigkeitsnachweise sind ein Baustein für das Auszahlen der EEG-Vergütung.

Bis wann muss meine Anlage zertifiziert sein?

Die Biost-NachV ist zum 01.01.2022 in Kraft getreten. Seit diesem Stichtag gilt für die betroffenen Anlagen: Nur Strom aus nachhaltiger Biomasse bzw. Abfall- und Reststoffen (Gülle/Mist) wird nach dem EEG vergütet. Eine letztmalige Übergangsfrist für die Zertifizierung ist zum 30. April 2023 ausgelaufen. 

Neuanlagen die unter die RED II / BioSt-NachV fallen, müssen ab dem Tag der Inbetriebnahme eine gültige Zertifizierung vorweisen, um ihre Vergütung nach dem EEG in vollem Umfang zu erhalten.

Anlagen, die aufgrund einer Leistungserhöhung nachweispflichtig werden, also dadurch die 2 MW Feuerungswärmeleistung überschreiten,  müssen ab dem ersten Tag der Nachweispflicht zertifiziert sein. In der Regel ist das der Tag, der im Marktstammdatenregister für die Leistungserhöhung gemeldet wird.

Wie funktionieren die Selbsterklärungen?

Die Selbsterklärungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Nachweisführung und sind von Biomasseanbaubetrieben und von Entstehungsbetrieben von Abfall- und Reststoffen auszufüllen. Die Lieferanten bestätigen damit, dass die von ihnen gelieferte Ware nachhaltig im Sinne der RED II ist. 

Die Selbsterklärungen sind 12 Monate ab Ausstellungsdatum gültig und müssen somit jedes Jahr von allen aktuellen Lieferanten eingeholt werden. Eine gültige Selbsterklärung hat grundsätzlich vor der Aufnahme von Biomasse beim Ersterfasser  (z.B. Biogasanlagenbetreiber) vorzuliegen

Ein Anbaubetrieb kann mehrere Selbsterklärungen in einem Jahr ausfüllen, z.B. wenn in der Ernte noch spontan Flächen dazukommen, diese aber mit der vorangegangenen Selbsterklärung noch nicht erfasst wurden.

 

Die für Betreiber von Biogasanlagen relevanten Selbsterklärungen sind:

Anmerkung: Das Verfahren "Selbsterklärung" existiert bereits seit 2008 für Anbaubiomasse, welche zur Kraftstoffproduktion herangezogen wurde. Als Produzent von z.B. Raps muss diese Selbsterklärung gegenüber dem Abnehmer (z.B. Landhändler) erbracht werden.

RED II: Zusammenhänge der beteiligten Stellen

Uebersicht der Zusammenhaenge bei RED II