Höherer Maisdeckel in der Biomasseausschreibung am 1. Oktober 2023

Höherer Maisdeckel in der Biomasseausschreibung am 1. Oktober 2023

21.07.2023

Biomasseausschreibung im EEG 2023

Mit dem EEG 2023 haben sich zum Anfang des Jahres die Rahmenbedingungen für die Biomasseausschreibungen geändert. Interessant für Bestandsanlagen, die in den kommenden Jahren aus dem EEG fallen würden: Wer noch 2023 an der Ausschreibung teilnimmt, kann sich eine Vergütung von bis zu 19,83 ct/kWh bei einem Maisdeckel von 40 Prozent sichern, müsste aber erst nach 3 bis 60 Monaten, im Maximalfall also nach 5 Jahren, in den zweiten EEG-Vergütungszeitraum wechseln. Für bestimmte Anlagen könnte es sich deshalb ggf. lohnen, bereits in 2023 in die Ausschreibung zu gehen und etwas früher als nach den geförderten 20 Jahren, spätestens 2028 in den zweiten Vergütungszeitraum zu wechseln. 

In den Folgejahren wird der Maisdeckel schrittweise niedriger angesetzt und zwar von 40 Prozent in 2023 über 35 Prozent in 2024 und 2025 bis auf 30 Prozent für 2026-2028. Gleichzeitig verringert sich der Höchstwert der Ausschreibungen für Bestandsanlagen ab 2024 jährlich um 0,5 % im Vergleich zum Vorjahr (Degression). Für Neuanlagen gilt eine Degression von 1 % pro Jahr, wobei der Höchstgebotswert 2023 bei 17,67 ct/kWh startet.

 

Wer kann an den Ausschreibungen teilnehmen?

An den Ausschreibungen teilnehmen können Biomasseanlagen

  • die neu in Betrieb genommenen werden und eine installierte Leistung von 151 Kilowatt bis 20 Megawatt besitzen (sie werden nicht nach dem EEG gefördert) und
  • Bestandsanlagen unabhängig der installierten Leistung.

Für alle Bestandsanlagen gilt, dass Sie spätestens sechs Monate nach Aktivierung des Zuschlages ein Gutachten eines Umweltgutachters zur Eignung einer bedarfsgerechten Betriebsweise vorlegen müssen. Neuanlagen müssen mindestens 4 Wochen vor dem Gebotstermin über eine Genehmigung sowie den Eintrag im Marktstammdatenregister verfügen und dürfen noch nicht in Betrieb genommen worden sein.

Die Ausschreibungstermine sind immer der 1. April sowie der 1. Oktober eines Jahres. Der Fachverband Biogas veranstaltet vor den Ausschreibungsterminen Schulungen, um Betreiber bei der Ausschreibung zu unterstützen, da das Regelwerk komplex ist. Für die kommende Ausschreibungsrunde zum 1. Oktober 2023 bietet der Fachverband Biogas Webseminare zur Vorbereitung an. Die Anmeldung für die Veranstaltung am 29. August 2023 ist über die Website des Fachverband Biogas möglich. Verbandsmitglieder erhalten dort zudem weiterführende Informationen und Unterstützung zum Ausschreibungsverfahren.

 

Ergebnis der 1. Ausschreibungsrunde 2023

Zum 1. April 2023 hat die erste Ausschreibungsrunde für 2023 stattgefunden - unter oben genannten Rahmenbedingungen des EEG 2023. Anders als vorherige Ausschreibungsrunden wurde die ausgeschriebene Menge von 300 MW mit dem gebotenen Volumen von 532 MW überzeichnet. 271 Gebote (302 MW) von den eingereichten 495 Geboten haben einen Zuschlag erhalten - 24 Gebote wurden wegen Formfehler ausgeschlossen.

Durchschnittlich lag der Zuschlagswert in dieser Runde bei 18,92 ct/kWh; die bezuschlagten Gebote reichten von 13,60 ct/kWh bis 19,49 ct/kWh. In der Ausschreibungsrunde vom April wurde zudem erstmalig die Regelung zur Südquote angewendet. Das heißt, 50 % der Zuschlagsmenge ging an die Region unterhalb der Main-Linie (130 Gebote), davon wiederum ein Drittel an Anlagen in Bayern (107 Gebote).

 

Literatur:

EEG 2023

Bundesnetzagentur - Ausschreibungsverfahren für Biomasseanlagen