Nabisy-Datenbank für RED II verzögert sich

Nabisy-Datenbank für RED II verzögert sich

30.06.2022

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat mit einem Schreiben vom 29. Juli 2022 über den aktuellen Stand der Umsetzung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) informiert.

 

  1. Als letzten Schritt in der Zertifizierung nach RED II bzw. der BioSt-NachV müssen Erzeuger von Strom aus Biogas ihre erzeugten Strommengen und eingesetzten Mengen an Biomasse über die Nabisy-Datenbank der BLE melden, um einen Nachhaltigkeitsnachweis für den von ihnen erzeugten Strom zu erhalten. Der Nachweis ist relevant, damit die Netzbetreiber die EEG-Umlage auszahlen können. Allerdings verzögert sich die Bereitstellung der Datenbank vonseiten der BLE bis auf Weiteres.   Wir gehen davon aus, dass die Handhabung analog zur RED I ablaufen wird. Das bedeutet: Sobald die Datenbank einsatzbereit ist, informiert die BLE die Zertifizierungssysteme, welche wiederum den zertifizierten Schnittstellen - also u.a. Biogasanlagen - die Unterlagen für die Registrierung bei der Nabisy-Datenbank zukommen lassen. Die Anlagenbetreiber registrieren sich dann bei Nabisy und können ihre Einsatz- und Strommengen dort melden. Der Vergütungsanspruch nach dem EEG bleibt bis dahin in jedem Fall bestehen.
  2. Um die Fristverlängerung zum 31.12.2022 in Anspruch nehmen zu können, müssen Biogasanlagenbetreiber keine neue "Eigenerklärung" bei der BLE einreichen. Die bereits bestätigten Eigenerklärungen verlängern sich automatisch bis zum Ende der aktuell gültigen Frist. Inhaltlich ist die BioSt-NachV/RED II nach wie vor zum 01.01.2022 in Kraft getreten. Die Fristverlängerung bezieht sich lediglich auf die Zertifizierung, die Anlagenbetreiber vorlegen müssen, um auch weiterhin die Vergütung nach dem EEG zu erhalten. Erzeuger und Händler, die unter die RED II fallen und bisher noch keine Zertifizierung angestrebt haben, können dies noch bis Ende des Jahres tun. Sie müssen weiterhin die Fristverlängerung für den Nachweis der RED II-Zertifizierung per Eigenerklärung bei der BLE beantragen.
  3. Nach erfolgreicher Erstzertifizierung müssen Erzeuger wie Händler jährlich rezertifiziert werden, um den Nachhaltigkeitsstatus nach der RED II zu behalten. Im ersten Jahr kommt zudem ein Überwachungsaudit nach sechs Monaten hinzu. Die BLE weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die Überwachung kein reguläres Audit ist, sondern eine Überprüfung mit einzelnen Schwerpunkten in kleinerem Umfang. Deshalb können Auditoren das Überwachungsaudit ausdrücklich als Fernkontrolle durchführt z.B. via Videoschalte.