Umweltgutachten nach dem EEG 2004 - Trockenfermentationsbonus (TF-Bonus)
Neben der Prüfung bieten wir auch die Erstellung von Umweltgutachten nach EEG 2004 an. Hier prüfen wir für Sie insbesondere den Anspruch auf:
Trockenfermentationsbonus bzw. TF-Bonus
Technologiebonus generell
Unter bestimmten Umständen kann sich die Mindestvergütungsmenge um 2,0 Cent / kWh erhöhen. Dies ist lt. § 8 Absatz 4 EEG 2004 der Fall, wenn der Strom in Anlagen gewonnen wird, die auch in Kraft-Wärme-Kopplung betrieben werden, und die Biomasse durch thermochemische Vergasung oder Trockenfermentation umgewandelt, das zur Stromerzeugung eingesetzte Gas aus Biomasse auf Erdgasqualität aufbereitet worden ist oder der Strom mittels Brennstoffzellen, Gasturbinen, Dampfmotoren, Organic-Rankine-Anlagen, Mehrstoffgemisch-Anlagen, insbesondere Kalina-Cycle-Anlagen, oder Stirling-Motoren gewonnen wird." Der Begriff "Trockenfermentation" wird im EEG nicht näher erläutert. Daher hat das Bundesministerium für Umwelt im März 2007 eine Auslegungshilfe "Trockenfermentation für kontinuierliche Biogasverfahren" herausgegeben. Der Technologiebonus für Trockenfermentation ist im EEG 2009 weggefallen.
Wir begutachten Biogasanlagen, Biomasse-HKW, Bioerdgas-BHKW, Holzvergaser und Einspeiseanlagen.