Mengenmeldung im SURE-System bis 31. März
20.03.2025Unternehmen und Betriebe, die über ihre RED II-Zertifizierung beim Systemgeber SURE (SUSTAINABLE RESOURCES Verification Scheme GmbH) gemeldet sind, müssen bis 31. März 2025 ihre Jahresmeldung machen, die sogenannte SURE-Mengenmeldung. Die SURE selbst sowie der Fachverband Biogas bieten dazu praktische Hilfe an.
Kommenden Dienstag, 25. März 2025, 14 Uhr veranstaltet der Fachverband Biogas ein Webinar für Mitglieder und Nicht-Mitglieder und geht auf die einzelnen Punkte der Meldung ein. Die Anmeldung zur Online-Veranstaltung ist auch kurzfristig über diesen Link möglich.
Die SURE selbst bietet dem angesprochenen Personenkreis in ihrer Online-Bibliothek eine schriftliche Anleitung inklusive Screenshots an, sowie ein FAQ-Papier mit Antworten auf häufig gestellte Fragen. Die Mengenmeldung bezieht sich auf das Kalenderjahr 2024 und ist für alle Unternehmen und Betriebe verpflichtend, die 2024 einen gültigen Systemvertrag mit der SURE hatten. Auch wenn 2024 keine nachhaltige Biomasse über das Zertifikat eingesetzt wurde, muss eine (verkürzte) Meldung gemacht werden. Ebenso müssen Unternehmen, die erst 2025 in das System eingestiegen sind, eine kurze Bestätigung abgeben.