Nabisy-Datenbank ist ab August 2022 einsatzbereit

Nabisy-Datenbank ist ab August 2022 einsatzbereit

21.07.2022

Nachhaltige Strommengen im Sinne der RED II müssen bis November gemeldet werden

Die Nabisy-Datenbank der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) wird voraussichtlich am 1. August 2022 freigeschaltet. Wie von der RED II bzw. BioSt-NachV gefordert, können Anlagenbetreiber dann die Nachhaltigkeitsnachweise für den von ihnen produzierten Strom über diese Datenbank erzeugen. Für Anlagen, die unter die RED II fallen, sind die Nachhaltigkeitsnachweise eine Voraussetzung, um die EEG-Vergütung von den Netzbetreibern ausgezahlt zu bekommen.

Wie funktioniert die Meldung in der Praxis?

Wie die Eingabemaske der Nabisy-Datenbank aussehen wird, wissen wir zum jetzigen Zeitpunkt (21.07.2022) nicht, da die Datenbank auch für uns als Zertifizierungsstelle erst zum 1. August freigeschalten wird. Wir empfehlen unseren Kunden daher, sich für eine der vier Schulungen der BLE anzumelden, um Detail- und anlagespezifische Fragen zu klären. Pro Schulungstermin sind 50 Teilnehmer zugelassen, die Schulung dauert jeweils ca. 2-2,5 Stunden.

Wer muss sich bei Nabisy anmelden?

Anmelden müssen sich so genannte „letzte Schnittstellen, die feste oder gasförmige Biomasse verstromen“.  Im System der SURE sind dies Anlagen mit den Geltungsbereichen/Scopes 5101, 5201 und 5301.

Die Unterlagen für die Anmeldung bei der Nabisy-Datenbank müssen die Schnittstellen beim jeweiligen Zertifizierungssystem beantragen. Die SURE schaltet dafür ab Mitte August in ihrer Datenbank eine neue Funktion frei. Nach dem Einloggen in der SURE-Datenbank finden die Nutzer links im Menü eine neue Funktion, über die sie den Antrag für die Nabisy-Datenbank online stellen können. Sobald diese neue Funktion in der SURE-Datenbank eingerichtet ist, erhalten alle Nutzer eine Informations-E-Mail mit den Details zur Anmeldung bei Nabisy.

Bis wann müssen Strommengen gemeldet werden?

Für die erstmalige Meldung bzw. Nachmeldung haben die Schnittstellen bis 30. November 2022 Zeit. Bis dahin müssen sie die erzeugten Strommengen der Quartale 1 bis 3 des laufenden Jahres gemeldet haben. Nach dieser Übergangsphase müssen die Strommengen immer quartalsweise zum 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember plus jeweils 30 Tage Karenzzeit gemeldet werden. 

In der ersten Meldung müssen nur die nachhaltigen Strommengen gemeldet werden, die ab dem Tag der erfolgreichen Erstzertifizierung produziert wurden. Wird einer Anlage das SURE-Zertifikat am 15.01.2022 ausgestellt, müssen in Nabisy nur die produzierten Strommengen ab dem 15.01.2022 eingetragen werden, weil nur diese nach RED II zertifiziert und demnach nachhaltig sind.

Die Strommengen, die vor dem Datum der Erstzertifizierung produziert wurden, sind nicht nachhaltig im Sinne der RED II. Damit besteht für sie zunächst kein Anspruch auf eine Vergütung nach dem EEG. Damit auch diese Strommengen wie gewohnt ihre EEG-Vergütung erhalten, müssen Betreiber eine Eigenerklärung bei der BLE einreichen und von dieser bestätigt bekommen (die so genannte Plausibilitätsbestätigung). Sofern noch nicht geschehen, kann die Eigenerklärung noch bis zum 31. Dezember 2022 bei der BLE eingereicht werden.

 

Weitere Details zur Nabisy-Datenbank können Sie dem 12. Informationsschreiben oder der Webseite der BLE entnehmen.