Für bestehende Biogasanlagen wird das EEG 2014 gravierende Änderungen bringen: Sie werden ab 01.08. im Jahresmittel nicht mehr produzieren dürfen als sie in den Jahren 2011 bis 2013 im Maximum erreicht hatten. Die neue Flexibilitätsprämie verwandelt sich in eine Abwrackprämie! Anlagenbetreiber müssen zur Bestandssicherung jetzt handeln. ...
Der Nationale Normenkontrollrat der Bundesrepublik (NKR) weist das EEG unerwartet deutlich als nicht genug begründet an das BMWi zurück. Zitat: "Die EEG-Novelle gehört ohne Zweifel zu den wichtigsten Vorhaben der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode. ... Mit Blick auf den vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Erneuerbare- Energien-Gesetzes (Stand 28. März 2014) stellt der Normenkontrollrat fest, dass die Anforderungen an eine hinreichende Abschätzung und Darstellung der Gesetzesfolgen entsprechend den Bestimmungen des NKR-Gesetzes nicht erfüllt sind."
Für Biogasanlagen ergibt eine erste kurze Analyse des aktuellen Referentenentwurfs zum EEG 2014 von heute Abend (04.03.2014, 19:00 Uhr) keine wesentlichen Änderungen ...
Am 27.01.2014 wurde Thorsten Grantner als Stellvertreter von Dr. Bräker und somit als einer der 50 Umweltexperten erneut in den Umweltgutachterausschuss einberufen. ...
EUWID beleuchtet in seinem Neue Energien Bericht vom 09.01.2013 den Monitoringbericht der Bundesregierung zur Energiewende und die zugehörige Stellungnahme der Expertenkommission. ...
UPDATE 29.06.2014: Laut persönlichen Aussagen mehrerer Parlamentarier der OmniCert gegenüber wird der Bestandsschutz für Satelliten-BHKW noch vor Inkrafttreten des Gesetzes wieder hergestellt. In der vorliegenden Fassung ist § 100 Abs. 10 noch um die § 32 und § 19 zu ergänzen. Dies ist jedoch eine mündliche Aussage - die vom Bundestag beschlossene Fassung OHNE Bestandsschutz in § 100 finden Sie auf bundestag.de