Der Koalitionsvertrag 2025 - Chancen für die Zukunft von Biogasanlagen
14.04.2025Bioenergie bleibt Baustein im Energiemix
Im Koalitionsvertrag der künftigen Bundesregierung CDU/CSU und SPD bekennt sich diese zur Rolle der Bioenergie im Energiemix. Zwar werden wenige konkrete Maßnahmen benannt, dennoch wird deutlich, dass die Bioenergie fester Bestandteil einer nachhaltigen, flexiblen und dezentralen Energieversorgung sein wird und Verfahren vereinfacht bzw. Bürokratie abgebaut werden sollen:
„Bioenergie spielt bei Wärme, Verkehr und steuerbarer Stromerzeugung eine wichtige Rolle.“ (Koalitionsvertrag 2025, S. 32)
Insbesondere das Flexibilitätspotenzial der Biomasse soll künftig konsequent genutzt werden. So soll die bestehende Deckelung im EEG überprüft und mehr Spielraum für Zubau und flexible Betriebsweisen eingeräumt werden. Dabei wird wie zuletzt der Einsatz von Reststoffen in den Anlagen Vorrang haben.
Die Besonderheiten kleinerer und wärmegeführter Biogasanlagen sollen künftig stärker berücksichtigt und Auflagen vereinfacht werden. Im Rahmen der Kraftwerksstrategie werden Biogasanlagen explizit als Baustein genannt:
„Durch einen technologieoffenen und marktwirtschaftlichen Kapazitätsmechanismus kann ein systemdienlicher Technologiemix aus Kraftwerken und Erzeugungsanlagen (zum Beispiel Bioenergie und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)), Speichern und Flexibilitäten entstehen.“ (Koalitionsvertrag 2025, S. 33)
Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und das Energieeffizienzgesetz sollen umfassend angepasst und vereinfacht werden. Bioenergieanlagen würden dann ggf. von besseren Förderkonditionen profitieren und könnten Wärme, auch technisch unvermeidbare Abwärme, diskriminierungsfrei nutzen und z.B. in kommunale Wärmenetze einspeisen. Wärme soll gleichwertig zu Strom behandelt werden, womit die Systemrelevanz der Wärme steigt und Biogasanlagen, die bereits jetzt an ein Wärmenetz angeschlossen sind, bzw. deren Weiterbetrieb an Bedeutung gewinnt.
Auf die “schlanke Umsetzung” (Koalitionsvertrag 2025, S. 37) pocht die neue Bundesregierung auch in Bezug auf die Industrie-Emissionsrichtlinie und die EU-Luftqualitätsrichtlinie. In diesem Zuge sollen die Technische Anleitung Luft (TA-Luft) und die Technische Anleitung Lärm (TA-Lärm) sowie das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) überarbeitet und ggf. vereinfacht werden. Parallel zur zügigen Umsetzung der Renewable Energy Directive III (RED III) betont die künftige Koalition, dass der Betrug beim Import von regenerativen Kraftstoffen verstärkt bekämpft und heimische Produzenten vor unfairem Wettbewerb geschützt würden (Koalitionsvertrag 2025, S. 37)
Der Koalitionsvertrag kündigt an, Planungs- und Genehmigungsverfahren durch die grundlegende Überarbeitung des Umweltgenehmigungsrechts einfacher und damit günstiger und schneller zu machen.
Einige Maßnahmen sind:
Typengenehmigungen: Standardisierte Genehmigungen für bestimmte Anlagentypen – ein Vorteil für Biogasanlagen mit Modulbauweise.
Populationsansatzes im Artenschutz: Statt einzelne Tiere (z. B. Vögel, Fledermäuse) als genehmigungsrelevant zu betrachten, darf eine Biogasanlage gebaut oder erweitert werden, wenn das Vorhaben die Stabilität der gesamten Population nicht gefährdet.
Genehmigungsfiktionen: Wird ein Antrag auf Genehmigung nicht innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist beschieden, gilt die Genehmigung automatisch als erteilt. Wichtig: Die Fiktion greift nur, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
Anhebung von Schwellenwerten für Umweltverträglichkeitsprüfungen.
Aussetzung von Vorprüfungen bei Änderungsgenehmigungen.
Außerdem soll die Landwirtschaft grundsätzlich von bürokratischen Pflichten entlastet werden. Neben einer konsequenten Digitalisierung (z.B. für Antragsverfahren) sollen doppelte Meldungen abgeschafft und Datenbanken zusammengeführt werden.
Neben der Digitalisierung in der Verwaltung erwähnt der Koalitionsvertrag auch deren generelles Potenzial in der Landwirtschaft. Sowohl die Nutzung von Drohnen als auch der Einsatz von KI solle vorangetrieben werden.
Erste Konkretisierungen bzw. Änderungen der im Koalitionsvertrag genannten Punkte sollen bereits 2025 umgesetzt werden.