EEG 2014 fördert weiterhin Flexibilität von Biogasanlagen
02.04.2014Wie gestern der Pressekonferenz nach dem Energiegipfel zu entnehmen war, soll eine Erweiterung von bestehenden Biogasanlagen weiterhin möglich sein. Der geplante "Deckel" von 100 MW pro Jahr soll lediglich Neuanlagen betreffen. Explizit ausgenommen vom Deckel sei wohl die Erweiterung von bestehenden Biogasanlagen zum Zweck der Flexibilisierung - der Kernforderung der Fa. OmniCert Umweltgutacher GmbH für das Gelingen der dezentralen Energiewende.
Die Bedeutung des Energiespeichers Biogas kann dabei gar nicht hoch genug eingeschätzt werden, da Biogas als einziger erneuerbarer Energieträger bereits heute sehr einfach und verlustfrei zu speichern ist und auf Abruf über dezentral installierte BHKW bereit steht. Dem sollte zugute kommen, dass v.a. im Norden Deutschlans Biogasanlagen mit großer Leistung und großen Gasspeichervolumina den großen Windparks gegenüberstehen. Hier können Biogasanlagen - vereinfacht dargestellt in einem tollen Video des Kombikraftwerks 2 -regulierend auf das Stromnetz einwirken.
Derzeit verfügen die Biogasanlagen in Deutschland über ein Speichervolumen von nutzbarer Energie von circa 80 GWh. Davon sind 35 GWh elektrisch nutzbar. Diese verlustfreie "Batterie" muss in den nächsten Jahren weiter ausgebaut werden.
Um eine genauere Analyse durchführen zu können warten wir den nächsten Entwurf des EEG ab. Eine Anerkennung der Bemühungen zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und deren Bereitstellung von Regelenergie ist jedoch nun auf höchster politischer Ebene zu erkennen. Hierzu das Zitat von BM Sigmar Gabriel: "Die letzte Verabredung betrifft die Biomasse. Dort wollen wir die Flexibilität der Anlagen im Bestand und die Erweiterungsmöglichkeiten, also den Bestandsschutz für bestehende Anlagen, die erweitert werden sollen, so sicherstellen, dass wir dabei „roundabout“ im Jahr 2020 0,1 Cent pro Kilowattstunde nicht überschreiten." Mehr Informationen: Vollständiges Eingangsstatement von Merkel und Gabriel