Zertifizierung nach Biomasseenergie-Nachhaltigkeitsverordnung ab 2024 Pflicht
Seit zwei Jahren ist die OmniCert zugelassene Zertifizierungsstelle für RED II in Deutschland und hat die Umsetzung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) seither für ihre Kunden sachkundig und kritisch begleitet. Ab sofort sind wir auch vom Österreichischen Umweltbundesamt (vorläufig) für die Zertifizierung nach RED II bzw. als Zertifizierungsstelle gemäß Biomasseenergie-Nachhaltigkeitsverordnung (BMEN-VO) zugelassen. Über unsere beiden Zulassungen bei der AgrarMarkt Austria und dem Bundesamt für Wald, decken wir bei der Zertifizierung die gesamte Bandbreite an eingesetzten Rohstoffen ab - das heißt landwirtschaftliche Biomasse oder Abfall und Reststoffe ebenso wie Biomasse aus der Forstwirtschaft....
OmniCert Umweltgutachter GmbH erfolgreich nach EMAS validiert
mweltschutz im Büroalltag? Das klingt zunächst leicht, denn scheinbar hat ein gängiges Büro neben dem Stromverbrauch für IT-Systeme und Leuchtmittel, Heizung, Druckerpapier und ein wenig Restmüll kaum Umweltauswirkungen. Doch wer weitreichenden und effektiven Umweltschutz betreiben will, schaut über das Offensichtliche hinaus und sucht nach den Bereichen, in denen er spürbar etwas verändern kann: im Geschäftsmodell. ...
Die Fristverlängerung zum Melden in Nabisy endet zum 28.02.2023
Bioenergieanlagen, die 2022 nach der RED II bzw. BioSt-NachV zertifiziert wurden, mussten die von ihnen produzierten, nachhaltigen Strommengen bis Ende Januar 2023 in der Nabisy-Datenbank melden. Auf Grund fehlender oder fehlerhafter Anmeldedaten war dies nicht allen Anlagenbetreibern bzw. Schnittstellen möglich. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat deshalb letztmalig die Frist für die Meldung in Nabisy auf den 28.02.2023 verlängert. ...
Fristverlängerung für Erstzertifizierung nach RED II / BioSt-NachV
Ende des Jahres 2022 hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die Frist für die Erstzertifizierung nach der BioSt-NachV / RED II ein letztes Mal verlängert. Spätestens bis zum 30. April 2023 müssen alle Anlagen und Händler, die unter die Verordnung fallen, eine Erstzertifizierung vorlegen können. Grundlage dafür ist die Zweite Verordnung zur Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung. Die Zertifizierung nach der BioSt-NachV / RED II ist für Bioenergieanlagen ab 2 MW Feuerungswärmeleistung eine Voraussetzung für die Vergütung nach dem EEG....
Herausgeber Bernhard Schwager gibt Orientierung für Unternehmen und Organisationen
Nachhaltigkeit hat sich mittlerweile zum Megatrend entwickelt - und Einzug in die Breite der deutschen Wirtschaft gehalten. Allerdings gibt es bisher in den wenigsten Unternehmen das nötige Know-How, um das eigene Unternehmen auf der Landkarte der Berichtspflichten und Normen für Nachhaltigkeit, Corporate Social Responsibility (CSR) und Umweltschutz richtig einzuordnen - und in einem zweiten Schritt, Nachhaltigkeit im Unternehmensalltag zu verankern. ...