Inhouse-Schulung am Institut für Fenstertechnik in Rosenheim

Inhouse-Schulung am Institut für Fenstertechnik in Rosenheim

04.12.2017

Schulung am Institut für Fenstertechnik (IFT) in RosenheimUnternehmenslogo_ift_Rosenheim

Am Dienstag, den 10. Oktober 2017, richtete das IFT Rosenheim in seinen Institutsräumlichkeiten eine Auditorenschulung aus. Neben hausinternen Vortragenden fungierte auch die OmniCert Consulting GmbH als Referent. Vertreten wurde sie durch Umweltgutachter Thorsten Grantner und Rechtsassessor Moritz Bißwanger. Gegenstand ihres Vortrags waren aktuelle Änderungen im Umweltrecht, Neuerungen im Umweltmanagement sowie die Bewertung von Umweltaspekten.

 

Um den Vortrag abwechslungsreich zu gestalten, spielten sich unsere Referenten - einem Dialog ähnlich - permanent den Ball gegenseitig zu und bezogen bei aufkommenden Fragen auch das Publikum mit ein. Während Rechtsassessor Moritz Bißwanger die Aufgabe übernahm, für die 23 anwesenden Auditoren einschlägige Rechtsänderungen und neue Rechtsvorschriften der letzten 12 Monate zu erläutern, schaffte Umweltgutachter Thorsten Grantner den Transfer in die Praxis und stellte anhand anschaulicher Beispiele deren Auswirkungen auf das Umweltmanagement und die Auditorentätigkeit dar.

 

So gelang es während einer Dauer von knapp drei Stunden, dem Publikum die wichtigsten Änderungen in den unterschiedlichen Bereichen des Umweltrechts - ausgenommen das Energie-, Bodenschutz- und Naturschutzrecht, in denen es keine für das Publikum relevanten Rechtsänderungen gegeben hatte - näher zu bringen. Im Arbeitsrecht standen die Änderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) vom November 2016 im Fokus, welche Neuerungen bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und der Unterweisung von Beschäftigten mit sich brachten. Im Immissionsschutzrecht drehte sich der Vortrag um drei Änderungen von Mitte dieses Jahres: die Neufassung der Störfall-Verordnung (12. BImSchV), die Änderung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) sowie den Erlass der Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV). Kern des wasserrechtlichen Teils war die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vom 18.04.2017. Den Abschluss des Vortrags bildete ein Themenkomplex zum Abfallrecht, welcher die Ende 2016 neu erlassene Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (AbfBeauftrV) sowie die Novellierung der Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (GewAbfV) vom April 2017 zum Gegenstand hatte und mit einem Ausblick auf das neu erlassene Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (VerpackG) endete.

 

Eine anschließende kurze Feedback-Runde zeigte, dass insbesondere die Vortragsweise durchweg als positiv bewertet wurde. Inhaltlich stieß der Vortrag rundum auf Zustimmung. Gemäß dem Grundsatz "never change a winning team" heißt das für uns, dass wir derlei Vorträge nun künftig noch öfter halten werden. Die nächste Gelegenheit dazu bietet sich bereits am 30. Januar 2018 bei der IHK Regensburg. Abschließend bedanken wir uns noch einmal beim IFT Rosenheim für die Einladung und den überaus angenehmen Tag. Es hat uns wirklich viel Spaß gemacht.