Nabisy und RED II: Nachhaltigkeitsnachweise können jetzt für die Quartale 1 bis 3 erzeugt werden
06.09.2022Frist für Erstmeldung ist der 30. November 2022
Der Umbau der Nabisy-Datenbank ist abgeschlossen. Produzenten von Strom aus gasförmiger oder fester Biomasse können ihre Strommengen nun in der Datenbank melden und die nach der BioSt-NachV/RED II benötigten Nachhaltigkeitsnachweise erzeugen. Die Meldepflicht über Nabisy gilt allerdings nur für letzte Schnittstellen (im SURE-System die scopes 5101, 5201 oder 5301) und Lieferanten der letzten Schnittstelle (scope 6001).
Die Nachhaltigkeitsnachweise aus Nabisy bestätigen den Netzbetreibern, dass die von den Biogasanlagen eingespeisten Strommengen die geltenden Nachhaltigkeitskriterien erfüllen und der Vergütungsanspruch nach EEG bestehen bleibt.
Erster Schritt: Registrierung bei Nabisy
Neue Nutzer der Nabisy-Datenbank müssen zunächst einen Zugang bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen. Den Antrag müssen sie digital über das jeweilige Zertifizierungssystem stellen - für die Kunden der OmniCert ist das die SURE GmbH (SURE).
Dafür wählen sich die Nutzer wie gewohnt in die SURE-Datenbank ein - mit Benutzername und Passwort. Dort finden Sie im linken Menü unter den Stammdaten einen neuen Reiter „Nabisy-Antrag“. Wird dieser Reiter ausgewählt, generiert die SURE-Datenbank das Antragsformular für den Zugang zur Nabisy-Datenbank. Die Nutzer haben dann noch einmal die Möglichkeit, ihre Angaben zu überprüfen, bevor sie den Antrag bestätigen und damit auf digitalem Weg an die BLE versenden. Daraufhin erhalten die Nutzer die Zugangsdaten für Nabisy und können sich in der Datenbank anmelden. Die BLE erwartet für die kommenden Wochen viele Anfragen und kann deshalb nicht konkret sagen, wie schnell die Zugangsdaten verschickt werden.
Wie werden Mengen in Nabisy gemeldet?
Wer das erste Mal in der Nabisy-Datenbank arbeitet, sollte zuvor eine Schulung der BLE besucht haben. Die nächsten Schulungen für Stromerzeuger finden online am 15. September und 6. Oktober 2022 statt. Zudem hat die BLE ein FAQ zur Nabisy-Datenbank auf Ihrer Website veröffentlicht (am Seitenende).
Auch der Fachverband Biogas bietet Schulungen zu Nabisy für seine Mitglieder an.
Bis wann müssen Strommengen gemeldet werden?
Für die erstmalige Meldung bzw. Nachmeldung hat die BLE eine Übergangsfrist bis 30. November 2022 eingeräumt. Bis dahin müssen Anlagenbetreiber ihre erzeugten nachhaltigen Strommengen der Quartale 1/2022 bis 3/2022 gemeldet haben. Nach dieser Übergangsphase müssen die Strommengen immer quartalsweise zum 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember plus jeweils 30 Tage Karenzzeit gemeldet werden.
In der ersten Meldung müssen nur die nachhaltigen Strommengen gemeldet werden, die ab dem Tag der erfolgreichen Erstzertifizierung produziert wurden.
Beispiel 1: Wurde einer Schnittstelle das SURE-Zertifikat am 15.01.2022 ausgestellt, müssen in Nabisy nur die produzierten Strommengen vom 15.01.2022 bis 30.09.2022 gemeldet werden. Dafür hat der Anlagenbetreiber bis zum 30. November 2022 Zeit.
Beispiel 2: Wurde einer Schnittstelle das SURE-Zertifikat am 01. Oktober 2022 ausgestellt, müssen in Nabisy die produzierten Strommengen vom 01. Oktober 2022 bis 31.12.2022 gemeldet werden. Dafür hat der Anlagenbetreiber bis zum 30. Januar 2023 Zeit (Stichtag 31.12.22 plus 30 Tage Karenzzeit).
Die Strommengen, die vor dem Datum der Erstzertifizierung produziert wurden, sind nicht nachhaltig im Sinne der BioSt-NachV/RED II. Hat ein Anlagenbetreiber aber eine Eigenerklärung bei der BLE eingereicht, erhält er für diesen Strom dennoch die EEG-Vergütung vom Netzbetreiber. Die Eigenerklärung kann noch bis zum 31. Dezember 2022 bei der BLE eingereicht werden.