SRU und EEG 2014
01.04.2014Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) empfiehlt in seiner Studie, die Förderung der Energiegewinnung aus Anbaubiomasse künftig zu unterlassen. Darauf stützt sich Maßgeblich die Strategie der Bundesregierung, im EEG 2014 keine Anbaubiomasse zur Gewinnung von Energie zu fördern. Die Einsatzstoffvergütungsklassen sollen gestrichen werden. Die Begründung findet sich auf Seite 110. Zitiert wird Herr Dr. Wolfgang Peters, bekanntermaßen ein ökologisch orientierter Freund der Anbaubiomasse, mit den Worten "Wegen gravierender ökologischer Folgen sowie unerwünschter Verlagerungseffekte sollte die Beendigung der Förderung von Anbau-Biomasse unbedingt erwogen werden (PETERS et al. 2010)."
Delikat an der Geschichte: das Zitat ist nicht belegt. In der entsprechenden Quelle "Bundesamt für Naturschutz - Bioenergie und Naturschutz" findet es sich jedenfalls nicht. Auch nicht sinngemäß. Auf Nachfrage lässt das Büro von Prof. Faulstich - Vorsitzender des SRU - eine schwammige Antwort ausrichten. Dekoriert mit einem neuen Zitat, das - Überraschung - wieder nicht belegt ist.
Auf Nachfrage distanziert sich das BfN derzeit von der Auslegung des SRU (Email liegt vor). Das BfN sehe die Aussagen differenzierter und begrüße weiterhin eine ökologisch sinnvolle Nutzung von Biomasse zur Energiegewinnung unter Beachtung von naturschutz und Biodiversität. Prof. Dr. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz, kritisiert in Ihrem Vorwort enge Fruchtfolgen und Monokulturen, betont aber auch: "Demgegenüber finden naturverträgliche Formen der Bioenergiegewinnung, die sich positiv auf die Entwicklung der Arten- und Lebensraumvielfalt in der Kulturlandschaft auswirken, noch zu wenig Beachtung."