Wärmenetze und das neue Gebäudeenergiegesetz GEG
26.11.2020Das neue GEG tritt in Kraft und hat Auswirkungen auf Wärmenetze
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist zum 01.11.2020 in Kraft getreten und löst drei bekannte Regelwerke ab: Die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) sowie das Energieeinsparungsgesetz (EnEG).
Das neue GEG kann für den Wärmenetzbetreiber Auswirkungen auf den sog. Primärenergiefaktor des Wärmenetzes haben. Da sich das GEG nicht primär an Wärmenetzbetreiber richtet, sondern u. a. an Gebäudebesitzer, sind nicht alle Regelungen für Wärmenetze eindeutig und vollständig. Als Anwendungs- und Auslegungshilfe dienen dazu die Regelwerkbausteine FW309 der Arbeitsgemeinschaft Fernwärme AGFW. Hierin ist dargestellt, wie Primärenergiefaktoren für Wärmenetze zu ermitteln sind. Die Berechnung ebenjener Primärenergiefaktoren nimmt der sog. „fp-Gutachter“ vor. Dieser ist im Rahmen eines von der AGFW durchgeführten Zulassungsverfahrens zur Erstellung des Faktors legitimiert.
Da sich die normative Grundlage für die Ermittlung der Primärenergiefaktoren mit dem Gebäudeenergiegesetz geändert hat, hat die AGFW die entsprechenden Regelwerkbausteine der FW309 im Zuge dessen ebenfalls überarbeitet und aufeinander abgestimmt. Allerdings befinden sich diese Regelwerkbausteine bis voraussichtlich April/Mai 2021 in einem Abstimmungsprozess und können somit noch Änderungen unterliegen. Dies bedeutet, dass es derzeit eine Übergangsperiode gibt, welche eine Berechnung von Primärenergiefaktoren auf noch nicht abschließend legitimierten Regelwerken zulässt. Es ist also nicht vollständig auszuschließen, dass sich die Regelwerkbausteine der FW309 noch ändern.
Was muss ein Wärmenetz jetzt erfüllen?
Derzeit raten wir daher jedem Wärmenetzbetreiber, entsprechende Berechnungen von Primärenergiefaktoren nur in enger Abstimmung mit dem fp-Gutachter vornehmen zu lassen. Für die Wärmenetze können sich individuelle Fragen ergeben, wie z. B.:
- Behalten bereits ausgestellte Primärenergiefaktoren ihre Gültigkeit?
- Bedarf es einer Neuberechnung schon ausgestellter Primärenergiefaktoren?
- Kann der Faktor bereits mit den Entwürfen der Arbeitsblattreihe berechnet werden?
- Ist der Faktor, welcher während der Übergangsphase berechnet wurde, nach Veröffentlichung der Endfassungen der FW309-Regelwerkbausteine nochmals neu zu berechnen?
- Was besagt die neu eingeführte Kappungsregel?
Für diese und weitere Fragen rund um das Thema „Primärenergiefaktor“ und Wärmenetz, stehen Ihnen unsere beiden fp-Gutachter Matthias Wutzlhofer (fp-Gutachter AGFW FW609-374) und Harald Heinl (fp-Gutachter AGFW FW609-169) zur Verfügung.