Der Bundestag nimmt die Kürzung der Flexibilitätsprämie im EEG 2021 weitestgehend zurück
Ende Juni hat der Bundestag die angekündigte Kürzung der Flexibilitätsprämie im EEG 2021 weitestgehend rückgängig gemacht. Einen Monat später wurde diese auch vom Bundesrat beschlossen und konnte in Kraft treten. Das bedeutet: Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW, die ab sofort an einer Ausschreibung teilnehmen, erhalten in jedem Fall einen Flexibilitätszuschlag - auch für die installierte Leistung, die schon vor dem Ausschreibungstermin durch die Flexibilitätsprämie gefördert wurde (§50 a). ...