VAwS Sachverständige ergänzen das OmniCert-Angebot für Biogasanlagen
25.09.2015Thorsten Grantner, Firmengründer und Geschäftsführer, sowie seine Umweltgutachterkollegen Harald Heinl und Christof Thoss sind seit Freitag 18.09.2015 Sachverständige für Anlagen zum Umgang von wassergefährdenden Stoffen, bei der OmniCert Umweltgutachter GmbH in Bad Abbach. Hierzu gehören auch Biogasanlagen, darum müssen diese alle 5 Jahre durch einen unabhängigen Sachverständigen geprüft werden.
Der Betreiber einer Biogasanlage, in der mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, hat die Dichtheit und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen ständig zu überwachen. Bei prüfpflichtigen Anlagen (i.d.R. alle BGAs) ist die Eigenüberwachung durch die Fremdüberwachung eines Sachverständigen nach § 18 VAwS zu ergänzen. Der Prüfauftrag ist vom Anlagenbetreiber einem Sachverständigen bzw. einer Sachverständigen-Organisation rechtzeitig zu erteilen. Die OmniCert Umweltgutachter GmbH hat sich hier als Partner bewusst die InfraServ GmbH & Co. Gendorf KG ausgesucht.
InfraServ ist ein erfahrener Partner aus der Chemieindustrie, mit langjährigen umfassenden Kompetenzen in allen Standort- und Anlagenbezogenen rechtlichen Fragen.
Ihre Vorteile einer unabhängigen Überprüfung durch einen Sachverständigen
- Rechtssicherheit beim Anlagenbetrieb (Wasserbehörde, Auflagen der Genehmigung,...)
- Fachkundige Unterstützung beim ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage
- Tipps und hilfreiche Hinweise für den Anlagenbetrieb durch unsere Sachverständigen, welche mehr als 200 Anlagen pro Jahr begutachten und sich ständig über die Sachverständigen Organisation (InfraServ) und durch weiterführende Seminare fortbilden
- Im Falles eines Schadenfalles, maximaler Versicherungsschutz durch einen nachweislich ordnungsgemäßen Biogasanlagenbetrieb. Stichwort "Eigenüberwachung"
- Die Ausrede, "Das passiert nur bei den anderen Anlagenbetreibern , aber niemals bei mir" wirkt etwas glaubhafter!
Um all diesen Anforderungen gerecht zu werden, erarbeitete das Biogas Forum Bayern eine Checkliste Gewässerschutz.
Dieses Dokument soll den Biogasanlagenbetreiber dabei unterstützen, bei laufendem Betrieb der Anlage seinen Pflichten nachzukommen und alle erforderlichen Maßnahmen und Prüfungen fristgerecht durchzuführen. Grundsätzlich ist immer der Betreiber für seine Anlage verantwortlich. Daher ist es besonders wichtig, den Überblick über sein Unternehmen zu behalten.
Nicht nur die Durchführung von Inspektionen, Wartungen, Instandsetzungen und Prüfungen durch den Bertreiber sind hierbei wichtig, sondern auch die Dokumentation darüber.
Für Ende 2015 wird eine gesetzliche Änderung der VAwS erwartet. Derzeit haben die Bundesländer individuelle Fassungen der Vorschrift, was durch die neue Bundesverordnung AwSV einheitlich geregelt werden soll. Hierzu finden Sie auf unseren Internetseiten weitere Informationen.
Der Betrieb einer Biogasanlage ist eine anspruchsvolle Herausforderung, bei der Sie die OmniCert Umweltgutachter GmbH gerne unterstützt.