Nachweise für Strom aus nachhaltiger Biomasse können nachgereicht werden

Nachweise für Strom aus nachhaltiger Biomasse können nachgereicht werden

16.02.2023

Die Fristverlängerung zum Melden in Nabisy endet zum 28.02.2023

Bioenergieanlagen, die 2022 nach der RED II bzw. BioSt-NachV zertifiziert wurden, mussten die von ihnen produzierten, nachhaltigen Strommengen bis Ende Januar 2023 in der Nabisy-Datenbank melden. Auf Grund fehlender oder fehlerhafter Anmeldedaten war dies nicht allen Anlagenbetreibern bzw. Schnittstellen möglich. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat deshalb letztmalig die Frist für die Meldung in Nabisy auf den 28.02.2023 verlängert.

Diese Fristverlängerung können nur die Schnittstellen in Anspruch nehmen, die bis zum 30. Januar 2023 den Zugang zur Nabisy beantragt hatten oder bereits über Anmeldedaten verfügten, sich damit jedoch nicht einwählen konnten. Für Schnittstellen, die erstmalig in 2023 zertifiziert wurden, gilt die üblich Meldefrist zum Quartalsende zuzüglich 30 Tagen Karenzzeit, also erstmals zum 31. März bzw. 30. April 2023.

Alle Informationsschreiben der BLE zur Meldefristen und der Nabisydatenbank finden Sie auf der Website der BLE unter https://www.ble.de/DE/Themen/Klima-Energie/Nachhaltige-Biomasseherstellung/Informationen-Nabisy/Nabisy_node.html .