BMWi ignoriert eigene Experten

BMWi ignoriert eigene Experten

10.04.2014

DBFZ, Fraunhofer & Co. empfehlen weitere Förderung der energetischen Biomassenutzung. BMWi ignoriert diese und weitere vom BUMB beauftragte Fachmeinungen bei EEG-Novelle vollständig

 

Bei der Novelle des EEG ignoriert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) augenscheinlich sämtliche Expertenmeinungen und Empfehlungen zur Novellierung der Biomasseförderung. Auf seiner Homepage stellt das BMWi die Zwischenberichte der noch vom BMU beauftragten wissenschaftlichen Institute mit folgender Begründung zur Verfügung:
Mit Bekanntwerden des EEG-Novellenentwurfs mehren sich die Bitten, Hintergrundinformationen zur EEG-Reform - auch zu Ergebnissen aus den Vorhaben Evaluierung des EEG - zu bekommen. Die Bitten stammen u. a. von den Ländern und aus dem Ressortkreis. Die Ergebnisse der zentralen wissenschaftlichen Vorhaben zur Evaluierung des EEG liegen jetzt als Zwischenberichte vor. Dies sind die Berichte folgender Vorhaben, die hier als Download zur Verfügung stehen
http://www.bmwi.de/DE/Themen/Energie/Erneuerbare-Energien/eeg-reform.html
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An der Erstellung des Zwischenberichtes des DBFZ "Vorbereitung und Begleitung der Erstellung des Erfahrungsberichts 2014 gemäß § 65 EEG im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Vorhaben IIa Stromerzeugung aus Biomasse" waren fast alle namhaften Akteure im Bereich der energetischen Biomassenutzung beteiligt, darunter das DBFZ, Fraunhofer Institut, Helmholtz Zentrum, usw.
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Selbst bei grob überschlägigem Lesen fällt auf, dass das BMWi die Empfehlungen der Experten vollständig ignoriert und das exakte Gegenteil in den Gesetzesentwurf implementiert hat. Einzig beim Thema Flexibilitätsprämie ließ man ein Feigenblatt stehen, das sich jedoch mit dem Deckel von 1,35GW auf 3 Jahre als Alibi erweist.
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Ausserdem wurde - wie wir bereits hier berichtet haben - im Gutachten des SRU das Bundesamt für Naturschutz falsch zitiert und daraus die falschen Schlüsse abgeleitet. Ironischerweise ist Herr Prof. Dr. Faulstich einer der Gründerväter des DBFZ, dessen Empfehlungen wie oben beschrieben vom BMWi ignoriert werden.
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Eine kurze bildhafte Übersicht stellt die Ableitungen des BMWi für das EEG 2014 dar.

 

Die Ableitungen für das EEG 2014 im Einzelnen:

 

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Das DBFZ empfiehlt auf Seite 2: „Eine Vorschau des erwarteten Anlagenneubaus für die kommenden Jahre unter dem gegenwärtigen EEG zeigt, dass dieser mit 70 - 110 MWel Bemessungsleistung im Bereich der Erwartungen aus der Leitstudie (NITSCH u. a., 2012b) liegt und die mittelfristig verfügbaren Rohstoffpotenziale nur teilweise ausschöpft. Eine Mengensteuerung ist vor diesem Hintergrund nicht notwendig und nicht zu empfehlen."

 

Das BMWi macht daraus für das EEG 2014: 

„Deckelung Zubau auf 100 MW installierte und de facto 50 MW Bemessungsleistung"

"Einführung einer rückwirkend geltenden Höchstbemessungsleistung“

 

 

-- 2 --

Das DBFZ empfiehlt auf Seite 3: „Die Vergütung für die Gasaufbereitung sollte beibehalten werden

 

Das BMWi macht daraus für das EEG 2014: 

„Entfall Gasaufbereitungsbonus“

 

 

 

-- 3 --

Das DBFZ empfiehlt auf S. 3: "Das Ziel, die Überförderung zu beseitigen, wurde mit den Neuregelungen des EEG 2012 erreicht. Um Anlagenbetreibern Planungssicherheit für Neubauvorhaben zu geben, sollte die Systematik beibehalten werden. Die einzelnen Vergütungselemente sind aus folgenden Gründen auch in Zukunft beizubehalten: ..."

 

Das BMWi macht daraus für das EEG 2014: 

„Entfall der Einsatzstoffvergütungsklassen“

 

 

-- 4 --

Ein "Schmankerl" zum Schluss: Die Gesetzesbegründung weist an zahlreichen Stellen den Weg zu mehr Flexibilität und begründet damit den Netzausbau und die Belastung zukünftiger Eigenversorgung (S. 304: Netzausbau wegen Flexibilität und S. 232: Verknappung der Eigenversorgung weil dies die Flexibilität des Gesamtsystems senkt). Gleichzeitig jedoch wird die Flexibilisierung von bestehenden Biogasanlagen - dem am einfachsten umsetzbaren Instrument der Flexibilisierung des Systems - auf 1 350 MW gedeckelt.

 

Die Begründung zum EEG sagt auf Seite 297:  "So wird die steigende Stromerzeugung aus fluktuierenden erneuerbaren Energien etwa zunehmend Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Systembilanz erfordern. Im Interesse eines effizienten Energieversorgungssystems bietet es sich dafür an, die bereits vorhandenen Flexibilitätsoptionen so weit wie möglich auszuschöpfen

 

Das BMWi macht daraus für das EEG 2014: 

Deckelung der Flexibilitäsoptionen für bestehende Biogasanlagen auf 1.350 MW:

S. 297: Nummer I.5 in Verbindung mit entsprechenden Regelungen der Anlagenregisterverordnung begrenzt den Anspruch auf die Flexibilitätsprämie für zusätzliche installierte Leistung, um die die bestehenden Anlagen erst nach dem 31. Juli 2014 insgesamt erweitert werden, auf einen Gesamthöchstwert zusätzlich förderbarer installierter Leistung von 1 350 Megawatt. ... Für zusätzliche installierte Leistung, die in dem Kalendermonat nach der erstmaligen Veröffentlichung eines aggregierten Zubaus von 1 350 Megawatt aus Erhöhungen der installierten Leistung seit dem 31. Juli 2014 bei dem Anlagenregister registriert wird, besteht kein Anspruch auf die Flexibilitätsprämie mehr. 

 

S. 154: Zu § 58 - Selbstversorgung: "... So werden zunehmend Strommengen dem Strommarkt entzogen und damit die Flexibilität des Gesamtsystems verringert. Letztere muss im Gegenteil jedoch gesteigert werden, damit der wachsende Anteil der fluktuierenden Energieträger Wind und Sonne an der Stromerzeugung auch in Zukunft in das Stromversorgungs- system integriert werden kann."

 

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Aus Sicht des Autors einen weiteren Klassiker bietet S. 297 der Gesetzesbegründung: Bestehende Biogasanlagen "dürfen" selbstverständlich auch die Jahresdurchschnittsleistung reduzieren und dadurch flexibler werden.

Zitat: "Dieser „Flexibilitätsprämien-Deckel“ bezieht sich nur auf zukünftige neue zusätzlich installierte Leistung, eine weitergehende Flexibilisierung bestehender Anlagen durch Reduzierung der Stromerzeugungsmenge bleibt hiervon folglich unberührt und ist nicht auf den Deckel von 1 350 Megawatt anzurechnen."

 

FAZIT: Energiewende verkehrt herum.