EEG-Novelle-2021 verabschiedet - Neuerungen für die Biogasbranche
29.09.2020Das Bundeskabinett hat am 23.09.2020 die EEG-Novelle 2021 verabschiedet. Die wichtigsten Neuerungen für die Biogas-Branche haben wir für Sie zusammengefasst:
- Der Gebotshöchstwert für Neu- und Bestandsanlagen, sowie auch für Biomethananlagen wird jeweils um 2 ct/kWh erhöht. D.h. die Höchstwerte betragen für Neuanlagen 16,4 ct/kWh, für Bestandsanlagen 18,4 ct/kWh und für Biomethananlagen 19 ct/kWh.
- Das Ausschreibungsvolumen wird im regulären Ausschreibungssegment von 225 auf 350 MW angehoben. Ziel ist eine stabile Stromerzeugung aus Biomasse im Bereich von 42 TWh bis 2030. Eine Anpassung der Höchstgebotswerte und der Ausschreibungsvolumina ist zum Erreichen der Ziele durch die Bundesregierung möglich.
- Für bestehende Biogasanlagen, die auf Güllevergärung umrüsten und max. 150 kW installiert haben, soll eine Regelung geschaffen werden, die eine Anschlussvergütung nach Auslaufen des ersten Vergütungszeitraumes erlaubt. Dies wird im Rahmen einer Verordnungsermächtigung geschaffen.
- Die Deckelung der Flexprämie wird aufgehoben und kann damit weiterhin in Anspruch genommen werden.
- Der Flexibilitätszuschlag wird von 40 auf 60 €/kWinst. angehoben. Dies gilt auch für Bestandsanlagen, die den Flexzuschlag in der Anschlussregelung erstmalig erhalten.
- Die Flexibilisierungsauflagen werden verschärft. So erhalten neue und neu in Betrieb genommene Biogasanlagen eine Vergütung, die 45 % der installierten Leistung entspricht.
- Die Wechselfrist für bezuschlagte Bestandsanlagen in den zweiten Vergütungszeitraum wird von 12 auf 3 Monate verkürzt.
- Die Realisierungsfrist für Neuanlagen wird von 24 auf 36 Monate verlängert.
- Der Maisdeckel wird von 44 % auf 40 % gesenkt.
Dies ist der vorläufige Stand des Gesetzentwurfes, nachzulesen auf den Internetseiten des Bundeswirtschaftsministeriums.