OmniCert als Zertifizierungsstelle für RED II in Österreich zugelassen
18.10.2023Zertifizierung nach Biomasseenergie-Nachhaltigkeitsverordnung ab 2024 Pflicht
Seit zwei Jahren ist die OmniCert zugelassene Zertifizierungsstelle für RED II in Deutschland und hat die Umsetzung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) seither für ihre Kunden sachkundig und kritisch begleitet. Ab sofort sind wir auch vom Österreichischen Umweltbundesamt (vorläufig) für die Zertifizierung nach RED II bzw. als Zertifizierungsstelle gemäß Biomasseenergie-Nachhaltigkeitsverordnung (BMEN-VO) zugelassen. Über unsere beiden Zulassungen bei der AgrarMarkt Austria und dem Bundesamt für Wald, decken wir bei der Zertifizierung die gesamte Bandbreite an eingesetzten Rohstoffen ab - das heißt landwirtschaftliche Biomasse oder Abfall und Reststoffe ebenso wie Biomasse aus der Forstwirtschaft.
Wir freuen uns, dass wir nun auch der österreichischen Bioenergiebranche als kompetenter Partner zur Seite stehen dürfen. Bereits im November 2022 konnten wir unsere Erfahrungen aus der Zertifizierungstätigkeit in Deutschland bei einem Vortrag zur Umsetzung der RED II in Österreich für das Österreichische Kuratorium für Landtechnik u. Landentwicklung (ÖKL) einbringen. Als Zertifizierer für EMAS inkl. ISO 14001 und ISO 9001 sind wir bereits seit mehreren Jahren für österreichische Institutionen wie dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) oder der Umweltbundesamt GmbH selbst tätig.
Wie geht es weiter?
Österreich hat 2023 mit der Biomasseenergie-Nachhaltigkeitsverordnung (BMEN-VO) (sowie der Nachhaltige forstwirtschaftliche Biomasse-Verordnung (NFBioV) und der Änderung der Nachhaltige landwirtschaftliche Ausgangsstoffe-Verordnung (NLAV)) die Vorgaben der europäischen Renewable Energy Directive II (RED II) in nationales Recht umgesetzt. Biogasanlagen ab 2 Megawatt Feuerungswärmeleistung (ca. Pinst 800 kWel) müssen seit dem 01.01.2023 nachweisen, dass sie gewisse Nachhaltigkeitskriterien einhalten. Diese sind Voraussetzung um auch weiterhin Fördermittel u.a. nach dem Erneuerbaren-Ausbaugesetz zu erhalten. Allerdings gilt für das Jahr 2023 eine Übergangsregelung, die man mit dem Einreichen einer so genannten Eigenerklärung in Anspruch nehmen kann.
Wie bzw. über welche Nachweise Betriebe die Einhaltung der RED II-Anforderungen nachweisen müssen, regeln verschiedene europaweite Zertifizierungssysteme. Österreichische Betriebe, die auf Grund der Anforderungen aus der BMEN-VO nach der RED II zertifiziert werden müssen, suchen sich ein System aus und lassen sich die Einhaltung der Systemanforderungen von einer Zertifizierungsstelle bescheinigen. Die OmniCert ist eine solche Zertifizierungsstelle und zertifiziert ihre Kunden innerhalb des Systems der SURE GmbH.
Ausführliche Informationen zur Zertifizierungspflicht und der Umsetzung der RED II in Österreich bietet der RED-II-Informationsleitfaden des Umweltbundesamtes.