Zum 1. September 2022 hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die OmniCert rechtskräftig als Zertifizierungsstelle nach der Biostrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) sowie der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) anerkannt. ...
Eigenerklärungen können bis zum 31. Dezember 2022 nachgeholt werden
Mit der erfolgreichen Erstzertifizierung nach RED II ist der Strom aus der zertifizierten Biogasanlage nachhaltig. Ab dem 1. August können Betreiber für diese Strommengen Nachhaltigkeitsnachweise über die Nabisy-Datenbank generieren. Sie sind eine Voraussetzung, damit die Netzbetreiber die Vergütung nach EEG auszahlen können. ...
Nachhaltige Strommengen im Sinne der RED II müssen bis November gemeldet werden
Die Nabisy-Datenbank der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) wird voraussichtlich am 1. August 2022 freigeschaltet. Wie von der RED II bzw. BioSt-NachV gefordert, können Anlagenbetreiber dann die Nachhaltigkeitsnachweise für den von ihnen produzierten Strom über diese Datenbank erzeugen. Für Anlagen, die unter die RED II fallen, sind die Nachhaltigkeitsnachweise eine Voraussetzung, um die EEG-Vergütung von den Netzbetreibern ausgezahlt zu bekommen. ...
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat mit einem Schreiben vom 29. Juli 2022 über den aktuellen Stand der Umsetzung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) informiert.
Als letzten Schritt in der Zertifizierung nach RED II bzw. der BioSt-NachV müssen Erzeuger von Strom aus Biogas ihre erzeugten Strommengen und eingesetzten Mengen an Biomasse über die Nabisy-Datenbank der BLE melden, um einen Nachhaltigkeitsnachweis für den von ihnen erzeugten Strom zu erhalten. Der Nachweis ist relevant, damit die Netzbetreiber die EEG-Umlage auszahlen können. Allerdings verzögert sich die Bereitstellung der Datenbank vonseiten der BLE bis auf Weiteres. ...
Fristverlängerung RED II BioSt-NachV bis 31.12.2022
Gute Nachrichten für Unternehmen, die eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach RED II bzw. Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung BioSt-NachV benötigen und dies bislang nicht umsetzen konnten. Heute wurde im Bundesgesetzblatt die erste Änderung der Verordnung veröffentlicht, mit der die Frist vom 30.06. auf den 31.12.2022 verlängert wird und die zum heutigen Tag in Kraft tritt.
OmniCert hat bereits ab Anfang 2021 sechsstellige Investitionen in die Abläufe, die Kommunikation und in die vollständige Digitalisierung des Zertifizierungsprozesses getätigt, um die damals bereits absehbar sehr enge Frist für fast 500 Kundinnen und Kunden gewährleisten zu können. Deshalb stellt OmniCert trotz der Fristverlängerung alle beauftragten und laufenden RED II - Verfahren so schnell wie möglich fertig.
Anlagenbetreiber müssen spätestens im Januar 2022 den vollständigen Antrag für die Fristverlängerung bei der BLE beantragt und ihren Netzbetreiber darüber informiert haben. Andernfalls gilt die Nachweispflicht über den Einsatz nachhaltiger Biomasse/die BioSt-NachV ab 1. Januar 2022 für sie vollumfänglich. ...