Unternehmen und Betriebe, die über ihre RED II-Zertifizierung beim Systemgeber SURE (SUSTAINABLE RESOURCES Verification Scheme GmbH) gemeldet sind, müssen bis 31. März 2025 ihre Jahresmeldung machen, die sogenannte SURE-Mengenmeldung. Die SURE selbst sowie der Fachverband Biogas bieten dazu praktische Hilfe an. ...
Zertifizierung nach Biomasseenergie-Nachhaltigkeitsverordnung ab 2024 Pflicht
Seit zwei Jahren ist die OmniCert zugelassene Zertifizierungsstelle für RED II in Deutschland und hat die Umsetzung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) seither für ihre Kunden sachkundig und kritisch begleitet. Ab sofort sind wir auch vom Österreichischen Umweltbundesamt (vorläufig) für die Zertifizierung nach RED II bzw. als Zertifizierungsstelle gemäß Biomasseenergie-Nachhaltigkeitsverordnung (BMEN-VO) zugelassen. Über unsere beiden Zulassungen bei der AgrarMarkt Austria und dem Bundesamt für Wald, decken wir bei der Zertifizierung die gesamte Bandbreite an eingesetzten Rohstoffen ab - das heißt landwirtschaftliche Biomasse oder Abfall und Reststoffe ebenso wie Biomasse aus der Forstwirtschaft....
Die Fristverlängerung zum Melden in Nabisy endet zum 28.02.2023
Bioenergieanlagen, die 2022 nach der RED II bzw. BioSt-NachV zertifiziert wurden, mussten die von ihnen produzierten, nachhaltigen Strommengen bis Ende Januar 2023 in der Nabisy-Datenbank melden. Auf Grund fehlender oder fehlerhafter Anmeldedaten war dies nicht allen Anlagenbetreibern bzw. Schnittstellen möglich. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat deshalb letztmalig die Frist für die Meldung in Nabisy auf den 28.02.2023 verlängert. ...
Fristverlängerung für Erstzertifizierung nach RED II / BioSt-NachV
Ende des Jahres 2022 hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die Frist für die Erstzertifizierung nach der BioSt-NachV / RED II ein letztes Mal verlängert. Spätestens bis zum 30. April 2023 müssen alle Anlagen und Händler, die unter die Verordnung fallen, eine Erstzertifizierung vorlegen können. Grundlage dafür ist die Zweite Verordnung zur Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung. Die Zertifizierung nach der BioSt-NachV / RED II ist für Bioenergieanlagen ab 2 MW Feuerungswärmeleistung eine Voraussetzung für die Vergütung nach dem EEG....
Meldepflicht im Zuge der RED II bis 30. November 2022 bleibt bestehen
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat am 10. Oktober 2022 das „Nabisy - Handbuch für Hersteller / letzte Schnittstellen“ herausgegeben. Das Handbuch ist ein Leitfaden, mit dessen Hilfe Betreiber die Nachhaltigkeitsnachweise für den von ihnen produzierten Strom in der Nabisy-Datenbank erzeugen können. Diese Nachhaltigkeitsnachweise benötigen die Netzbetreiber, um die EEG-Vergütung auszahlen zu können. Für letzte Schnittstellen sind sie der letzte Schritt in der Erstzertifizierung nach der RED II....