Biogas-Flexprämie: Fristverlängerung durch EEG Mini-Novelle

Flexprämie: Mini-Novelle des EEG bedeutet wichtige Fristverlängerung für Biomasseanlagen

18.05.2020

Der Bundestag hat am 14.05.2020 die Mini-Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) verabschiedet. Die Planungssicherheit für Biomasseanlagen wurde durch wichtige Anpassungen deutlich verbessert.

Aufgrund der Corona-Pandemie haben sich Lieferketten und Genehmigungsverfahren verzögert. Dadurch entstand erhebliche Unsicherheit für Vorhaben zur Flexibilisierung und Inbetriebnahme von Biomasseanlagen. Für die Betreiber von Biogasanlagen wurden jetzt zwei wichtige Anpassungen vorgenommen, die die Frist zur Umsetzung von Vorhaben, u.a. die Flexprämie, verlängern.

 

Zum einen wurde der Übergangszeitraum für die Geltendmachung der Flexibilitätsprämie um acht Monate verlängert. Dieser endet nun nicht mehr am 30.11.2020, sondern am 31.07.2021. Zu diesem Zeitpunkt muss der Umbau abgeschlossen sein und das Gutachten eines Umweltgutachters über den Nachweis der technischen Eignung zum flexiblen Anlagenbetrieb dem Netzbetreiber vorliegen. 

 

Zum anderen wurde die Realisierungsfrist von Neuanlagen, die ihren Zuschlag im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erhalten haben, um sechs Monate verlängert. Die gleiche Fristverlängerung wird auch bei der Übergangsregelung für die Netzanschlussbedingungen gemäß Energiewirtschaftsgesetz eingeräumt. Die Frist endet nun am 31.12.2020. 

 

Für konkrete Biogas-Fragen zu Umweltgutachten, Anlagensicherheit, Wasserrecht und Flexprämie stehen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. 

 

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