OmniCert trifft Kunden auf dem Johannitag in Triesdorf
11.07.2018Am diesjährigen Johannitag am 24. Juni 2018 konnten vier Mitarbeiter der OmniCert die hervorragende Kulisse des Landwirtschaftlichen Bildungszentrums Triesdorf nutzen, um persönlich für ihre Kunden und Interessenten da zu sein. Direkt an der Biogasanlage waren sie neben der agriKomp GmbH mit einem Informationsstand vertreten. Aus den zahlreichen Gesprächen vor Ort gingen besonders zwei Themenfeldern hervor, die die Biogasbranche aktuell bewegen.
Nach wie vor ist die Flexibilitätsprämie für Biogasanlagenbetreiber ein aktuelles Thema. Die Flexibilitätsprämie wird über einen Zeitraum von zehn Jahren für die Bereitstellung von zusätzlich installierter elektrischer Leistung gewährt, wenn der Anlagenbetreiber nachweisen kann, dass die Biogasanlage in der Lage ist bedarfsgerecht Strom zu erzeugen. Den Nachweis der Eignung für die bedarfsgerechte Stromerzeugung erbringt der Anlagenbetreiber gegenüber dem Netzbetreiber durch ein Gutachten eines zugelassenen Umweltgutachters.
Seit 2014 hat die OmniCert Umweltgutachter GmbH über 800 Biogasanlagen hinsichtlich der Voraussetzungen für die Flexibilitätsprämie begutachtet und sich damit als der kompetente Partner für Ihr Vorhaben zur Anlagenflexibilisierung etabliert.
Die bedarfsgerechte Stromerzeugung durch Biogasanlagen ist ein weiterer wichtiger Schritt und unterstreicht die Bedeutung von Biogas für das Gelingen der Energiewende. Daten der Bundesnetzagentur zeigen, dass vom Förderdeckel, der 1.350 MW flexible Leistung umfasst, von August 2014 bis April 2018 bereits 635 MW abgerufen wurden.
Das zweite große Themenfeld wird durch die neue DüngeVO und die neue, bundeseinheitliche Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) abgesteckt. Der Gesetzgeber hat mit beiden Verordnungen rechtliche Neuerungen geschaffen, durch die nicht nur auf die Biogasbranche, sondern auch auf die Landwirtschaft zusätzliche Herausforderungen zukommen. Für Biogasanlagen ergeben sich aus der neuen AwSV mehrere Veränderungen. Zum einen wird die gesamte Biogasanlage, inkl. sämtlicher zugehöriger Einrichtungen prüfpflichtig. Ab sofort sind dadurch Fahrsilos, Sickersaftbehälter, Abfüllplätze, die BHKW und die Betriebsstofflagerung entsprechend der Verordnung auszuführen, zu unterhalten und zu überprüfen. Hinzu kommt die Verpflichtung eine Rückhalteeinrichtung in Form einer Umwallung bis spätestens zum 01.08.2022 zu errichten.
Zum anderen ist eine weitere wesentliche Neuregelung der AwSV, die einmalige Prüfpflicht vor Inbetriebnahme für landwirtschaftliche Anlagen zum Lagern von Jauche, Gülle, Sickersaft, Festmist oder Siliergut (JGS-Anlagen), falls der geplante Lagerraum definierte Grenzwerte überschreitet. Zweck und Ziel der neuen Gesetzgebung ist eine weitere Professionalisierung der Anlagenbetreiber und eine Weiterentwicklung des Umweltschutzes. Für eine rechtssichere Betriebsweise von Biogas- und JGS-Anlagen ist es unerlässlich, Prüffristen und Anforderungen an die Bauausführung von Anlagenkomponenten einzuhalten. Bei der Sicherstellung, ob Anlagen den neuen Anforderungen entsprechen, können Anlagenbetreiber auch auf die Fachkenntnisse von AwSV-Sachverständige zurückgreifen.
Die OmniCert Umweltgutachter GmbH verfügt mit drei AwSV-Sachverständigen und einer langjährigen Branchenkenntnis in der Landwirtschaft über die notwendige Qualifikation und Erfahrung in diesem Bereich.
Wir danken allen Kunden und Gästen an unserem Stand recht herzlich für Ihren Besuch und das rege Interesse. Ein herzliches Vergelts Gott auch an das Team der agrikomp für die Unterstützung beim Aufbau unseres Stands und die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf für Ausrichtung des Joahnnitags.