BLE-Eigenerklärung sichert EEG-Vergütung bis zur RED II-Zertifizierung

BLE-Eigenerklärung sichert EEG-Vergütung bis zur RED II-Zertifizierung

26.07.2022

Eigenerklärungen können bis zum 31. Dezember 2022 nachgeholt werden 

Mit der erfolgreichen Erstzertifizierung nach RED II ist der Strom aus der zertifizierten Biogasanlage nachhaltig. Ab dem 1. August können Betreiber für diese Strommengen Nachhaltigkeitsnachweise über die Nabisy-Datenbank generieren. Sie sind eine Voraussetzung, damit die Netzbetreiber die Vergütung nach EEG auszahlen können.

Damit auch die EEG-Vergütung für die Strommengen des Zeitraums 1. Januar 2022 bis zur Ausstellung des SURE-Zertifikats gesichert ist, müssen die Anlagen eine Eigenerklärung bei der BLE eingereicht haben. Diese Erklärung kann bis zum 31. Dezember 2022 erfolgen. Zur Bestätigung bekommen die Antragsteller eine so genannte Plausibilitätsbestätigung von der BLE ausgestellt.

Wir raten unseren Kunden, die Eigenerklärung nachzuholen, sofern sie noch keine bei der BLE gestellt haben. Nur mit bestätigter Eigenerklärung ist die Vergütung nach dem EEG für das gesamte Kalenderjahr 2022 und den gesamten produzierten Strom abgesichert.