Nabisy: Keine Aufteilung der Strommengen auf BHKW erforderlich

Nabisy: Keine Aufteilung der Strommengen auf BHKW erforderlich

21.01.2023

Ausnahme für Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 01.01.2021

Die BLE hat die Meldung der Strommengen über die Nabisy-Datenbank vereinfacht. Die Ausnahmeregelung gilt allerdings nur für Bioenergieanlagen, die im Rahmen der RED II keine Angaben zu ihren Treibhausgasemissionen machen müssen - also vor dem 01.01.2021 in Betrieb genommen wurden. Diese Anlagen dürfen bis auf Weiteres die produzierten Strommengen als Ganzes melden und müssen sie nicht auf die einzelnen Motoren aufteilen.

Die Pflicht zur Zuordnung der Strommengen auf die einzelnen Biomassearten und ggf. Anbau- / Anfall-Länder besteht weiterhin. Die aktualisierte Version der Biomassecodeliste für die Stromerzeugung wurde zum 20.01.2023 veröffentlicht. Man findet sie im Hilfe-Bereich der Nabisy-Datenbank oder als Download auf der Website der BLE

Strommengen, die nach der RED II-Zertifiziert sind, müssen erstmals zum 30.01.2023 in der Nabisy-Datenbank gemeldet werden. Das umfasst alle zertifizierten Strommengen aus 2022. Nach Ablauf der Übergangsphase müssen die Strommengen immer quartalsweise zum 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember plus jeweils 30 Tage Karenzzeit gemeldet und die erzeugten Nachhaltigkeitsnachweise an den Netzbetreiber weitergeleitet werden.