Fristverlängerung für Erstzertifizierung nach RED II / BioSt-NachV
Ende des Jahres 2022 hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die Frist für die Erstzertifizierung nach der BioSt-NachV / RED II ein letztes Mal verlängert. Spätestens bis zum 30. April 2023 müssen alle Anlagen und Händler, die unter die Verordnung fallen, eine Erstzertifizierung vorlegen können. Grundlage dafür ist die Zweite Verordnung zur Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung. Die Zertifizierung nach der BioSt-NachV / RED II ist für Bioenergieanlagen ab 2 MW Feuerungswärmeleistung eine Voraussetzung für die Vergütung nach dem EEG....
Ausnahme für Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 01.01.2021
Die BLE hat die Meldung der Strommengen über die Nabisy-Datenbank vereinfacht. Die Ausnahmeregelung gilt allerdings nur für Bioenergieanlagen, die im Rahmen der RED II keine Angaben zu ihren Treibhausgasemissionen machen müssen - also vor dem 01.01.2021 in Betrieb genommen wurden. Diese Anlagen dürfen bis auf Weiteres die produzierten Strommengen als Ganzes melden und müssen sie nicht auf die einzelnen Motoren aufteilen. ...
Bundestag beschließt Übergangsregelungen, um die Biogasproduktion zu erhöhen
Zum 13. Oktober 2022 hat der Bundestag einige Erleichterungen für Biogasanlagen getroffen, um kurzfristig die Biogasproduktion in den Wintermonaten anzukurbeln. Damit soll einer möglichen Gasknappheit entgegengewirkt werden. Für Anlagenbetreiber ergeben sich folgende relevante Änderungen aus dem „Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG)“:...
Meldepflicht im Zuge der RED II bis 30. November 2022 bleibt bestehen
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat am 10. Oktober 2022 das „Nabisy - Handbuch für Hersteller / letzte Schnittstellen“ herausgegeben. Das Handbuch ist ein Leitfaden, mit dessen Hilfe Betreiber die Nachhaltigkeitsnachweise für den von ihnen produzierten Strom in der Nabisy-Datenbank erzeugen können. Diese Nachhaltigkeitsnachweise benötigen die Netzbetreiber, um die EEG-Vergütung auszahlen zu können. Für letzte Schnittstellen sind sie der letzte Schritt in der Erstzertifizierung nach der RED II....
Der Umbau der Nabisy-Datenbank ist abgeschlossen. Produzenten von Strom aus gasförmiger oder fester Biomasse können ihre Strommengen nun in der Datenbank melden und die nach der BioSt-NachV/RED II benötigten Nachhaltigkeitsnachweise erzeugen. Die Meldepflicht über Nabisy gilt allerdings nur für letzte Schnittstellen (im SURE-System die scopes 5101, 5201 oder 5301) und Lieferanten der letzten Schnittstelle (scope 6001). ...