Erweiterte Pflichten für Fernwärmenetzbetreiber - neue FFVAV
28.10.2021Neue Rechtsverordnung "Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung" (FFVAV) in Kraft
Die zum 5. Oktober 2021 in Kraft getretene neue "Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung" (kurz FFVAV) schreibt vor, dass alle Fernwärmenetzbetreiber zukünftig fernablesbare Wärmemengenzähler einsetzen müssen (§ 3 Abs. 3 FFVAV). Für Wärmemengenzähler, die vor diesem Stichtag installiert wurden und nicht fernablesbar sind, gilt eine Nachrüstungspflicht bis zum 31. Dezember 2026 (§ 3 Abs. 3 FFVAV). Betreiber eines Wärmenetzes können die Neuregelung im Zuge des Zählerwechsels im nächsten Regelzyklus berücksichtigen. Mit dieser neuen Rechtsverordnung einhergehend wurden Änderungen an der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme" (kurz AVBFernwärmeV) vorgenommen. ...
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