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BLE-Eigenerklärung für 2023 muss nicht erneut eingereicht werden

31.01.2023

Fristverlängerung für Erstzertifizierung nach RED II / BioSt-NachV

 

Ende des Jahres 2022 hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die Frist für die Erstzertifizierung nach der BioSt-NachV / RED II ein letztes Mal verlängert. Spätestens bis zum 30. April 2023 müssen alle Anlagen und Händler, die unter die Verordnung fallen, eine Erstzertifizierung vorlegen können. Grundlage dafür ist die Zweite Verordnung zur Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung. Die Zertifizierung nach der BioSt-NachV / RED II ist für Bioenergieanlagen ab 2 MW Feuerungswärmeleistung eine Voraussetzung für die Vergütung nach dem EEG....

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Güllebonus: Gülleanteil darf befristet unter 30% fallen

17.10.2022

Bundestag beschließt Übergangsregelungen, um die Biogasproduktion zu erhöhen

Zum 13. Oktober 2022 hat der Bundestag einige Erleichterungen für Biogasanlagen getroffen, um kurzfristig die Biogasproduktion in den Wintermonaten anzukurbeln. Damit soll einer möglichen Gasknappheit entgegengewirkt werden. Für Anlagenbetreiber ergeben sich folgende relevante Änderungen aus dem „Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG)“:...

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Handbuch zur Nabisy-Datenbank gibt Anleitung für Anlagenbetreiber

14.10.2022

Meldepflicht im Zuge der RED II bis 30. November 2022 bleibt bestehen

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat am 10. Oktober 2022 das „Nabisy - Handbuch für Hersteller / letzte Schnittstellen“ herausgegeben. Das Handbuch ist ein Leitfaden, mit dessen Hilfe Betreiber die Nachhaltigkeitsnachweise für den von ihnen produzierten Strom in der Nabisy-Datenbank erzeugen können. Diese Nachhaltigkeitsnachweise benötigen die Netzbetreiber, um die EEG-Vergütung auszahlen zu können. Für letzte Schnittstellen sind sie der letzte Schritt in der Erstzertifizierung nach der RED II....

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Nabisy-Datenbank ist ab August 2022 einsatzbereit

21.07.2022

Nachhaltige Strommengen im Sinne der RED II müssen bis November gemeldet werden

Die Nabisy-Datenbank der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) wird voraussichtlich am 1. August 2022 freigeschaltet. Wie von der RED II bzw. BioSt-NachV gefordert, können Anlagenbetreiber dann die Nachhaltigkeitsnachweise für den von ihnen produzierten Strom über diese Datenbank erzeugen. Für Anlagen, die unter die RED II fallen, sind die Nachhaltigkeitsnachweise eine Voraussetzung, um die EEG-Vergütung von den Netzbetreibern ausgezahlt zu bekommen. ...

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RED II: Was müssen Anlagenbetreiber 2021 noch tun?

15.12.2021

Anlagenbetreiber müssen spätestens im Januar 2022 den vollständigen Antrag für die Fristverlängerung bei der BLE beantragt und ihren Netzbetreiber darüber informiert haben. Andernfalls gilt die Nachweispflicht über den Einsatz nachhaltiger Biomasse/die BioSt-NachV ab 1. Januar 2022 für sie vollumfänglich. ...

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Die REDII wird konkret: Erstes Präaudit einer Biogasanlage erfolgreich durchgeführt

22.09.2021

Die Blümel GmbH aus Teugn strebt die vorläufige Zertifizierung nach RED II an - Wir geben Handlungsempfehlungen aus der Praxis

 

Biogasanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung (FWL) größer 2 Megawatt müssen sich spätestens ab 2022 nach der Renewable Energy Directive II (RED II) zertifizieren lassen. Das Zertifikat ist dann notwendiger Bestandteil für die Vergütung nach dem EEG. Bei ihrem ersten Präaudit für eine Zertifizierung nach RED II trafen unsere Gutachter Harald Heinl und Arnold Multerer auf einen sehr gut vorbereiteten Anlagenbetreiber. Ähnlich den bekannten Vor-Ort-Terminen nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) prüften die Gutachter einige wesentliche Dokumente sowie relevante Sachverhalte auf der Anlage. Hierzu gehörten das Massenbilanzsystem, die Lieferkette der verarbeiteten Biomasse inklusive Lieferlisten und -mengen, Lagerplätze sowie Aufbereitungswege. Zudem nahmen die Zertifizierer stichprobenartig Einsicht in die Herkunftsnachweise der verarbeiteten Biomasse. ...

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